Aktuell mögliche Förderungen für Wohngebäude
Derzeit werden Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz von Gebäuden sowie die Beratung durch entsprechend qualifizierte Energieberater umfassend gefördert.
Die nachfolgende Auflistung zeigt mögliche Fördermittel auf und soll einen ersten Eindruck verschiedener Möglichkeiten vermitteln.
Gerne berate ich Sie im Rahmen einer umfassenden Energieberatung, der Erarbeitung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) oder im Rahmen einer Fördermittelberatung zu für Sie passenden Optionen oder unterstütze Sie bei der Erstellung der benötigten Unterlagen für Ihren Antrag im Rahmen meiner BAFA Förderantrags-Begleitung oder meiner KfW Förderantrags-Begleitung.
Fehler und Irrtümer sind möglich. Für tatsächlich Förderungen wird keine Haftung/Gewährleistung übernommen. Förderbedingungen können sich jederzeit ändern.
BAFA-Förderung für die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) für Wohngebäude
Gefördert werden...
50 % der förderfähigen Investitionskosten für die Erstellung eines iSFP durch einen entsprechend zertifizierten Energieberater (Eintragung in EEE-Liste erforderlich).
Höchstgrenzen:
- Ein- oder Zweifamilienhaus: max. 650 €.
- Mehrfamilienhaus ab drei Wohneinheiten: max. 850 €.
- Bei Präsentation vor Eigentumsgemeinschaften (WEGs): zusätzlich bis zu 250 €.
Beispiel:
Gesamtkosten für Erstellung iSFP für ein Einfamilienhaus (Rechnung des Energieberaters): 1.700 €.
abzüglich BAFA-Zuschuss: 650 €.
verbleibender Eigenanteil: 1050 €.
Durch einen iSFP- erhalten Sie auf bestimmte Sanierungsmaßnahmen 5% Förderung zusätzlich, hierdurch rentiert sich das Aufbringen des Eigenanteils sehr schnell.
KfW-Förderung einer neuen Heizungsanlage oder Anschluss an den Wärme- oder Gebäudenetz
Förderung als Einzelmaßnahme
- Grundförderung 30 % der förderfähigen Investitionskosten für bestimmte Heizungstypen, die auf erneuerbaren Energien basieren (Wärmepumpe, Biomasseheizung, Solarthermische Anlage, Brennstoffzellnheizung, wasserstofffähige Heizung, Wärme- oder Gebäudenetzanschluss/-umbau/-erweiterung)
- Erhöhung der Grundförderung durch zusätzliche Boni bis zu insgesamt maximal 70 % Förderung z. B. durch Klima-Geschwindigkeits-Bonus, Einkommens-Bonus oder Effizienz-Bonus für bestimmte Wärmepumpen.
- für Biomasse-Heizung zusätzlich pauschaler Zuschlag von 2.500 € möglich bei Einhaltung bestimmter emissionstechnischer Grenzwerte.
- Höchstgrenzen:
30.000 € förderfähige Investitionskosten für 1. Wohneinheit.
Jeweils 15.000 € förderfähige Investitionskosten für 2. bis 6. Wohneinheit.
Jeweils 8.000 € förderfähige Investitionskosten ab der 7. Wohneinheit. - kein zusätzlicher iSFP-Bonus möglich.
- zusätzlicher, zinsgünstiger KfW-Ergänzungskredit möglich, maximal 120.000 € pro Wohneinheit.
BAFA-Förderung für die Sanierung der Gebäudehülle
15 % der förderfähigen Investitionskosten z. B. für die Dämmung von Dachflächen, Außenwänden, Kellern oder Investitionen in den sommerlichen Wärmeschutz für Wohngebäude, deren Bauantrag oder Bauanzeige mindestens 5 Jahre alt ist und wenn bestimmte technische Mindestanforderungen erfüllt werden.
Höchstgrenze: 30.000 € der förderfähigen Investitionskosten (also 15 % von 30.000 € = 4.500 €).
Zusätzlicher iSFP-Bonus von 5 % möglich, dann insgesamt 20 % Förderung und Erhöhung der Höchstgrenze auf 60.000 € (also 20 % von 60.000 € = 12.000 €).
Zusätzlicher, zinsgünstiger KfW-Ergänzungskredit möglich, maximal 120.000 € pro Wohneinheit.
In Summe können Investitionskosten von Sanierungsmaßnahmen pro Kalenderjahr und Wohneinheit in Höhe von maximal 60.000 € gefördert werden.
BAFA-Förderung für die Sanierung von Fenstern und Außentüren
15 % der förderfähigen Investitionskosten z. B. für den Austausch von Fenstern und/oder Türen für Wohngebäude, deren Bauantrag oder Bauanzeige mindestens 5 Jahre alt ist und wenn bestimmte technische Mindestanforderungen erfüllt werden.
Höchstgrenze: 30.000 € der förderfähigen Investitionskosten (also 15 % von 30.000 € = 4.500 €).
Zusätzlicher iSFP-Bonus von 5 % möglich, dann insgesamt 20 % Förderung und Erhöhung der Höchstgrenze auf 60.000 € (also 20 % von 60.000 € = 12.000 €).
Zusätzlicher, zinsgünstiger KfW-Ergänzungskredit möglich, maximal 120.000 € pro Wohneinheit.
In Summe können Investitionskosten von Sanierungsmaßnahmen pro Kalenderjahr und Wohneinheit in Höhe von maximal 60.000 € gefördert werden.
BAFA-Förderung für Heizungsoptimierungen (nicht Austausch der Heizung, sondern Maßnahmen zur Effizienzverbesserung)
15 % der förderfähigen Investitionskosten z. B. für hydraulischen Abgleich einschließlich Austausch von Heizungspumpen für Wohngebäude, deren Bauantrag oder Bauanzeige mindestens 5 Jahre alt ist und wenn bestimmte technische Mindestanforderungen erfüllt werden.
Höchstgrenze: 30.000 € der förderfähigen Investitionskosten (also 15 % von 30.000 € = 4.500 €).
Zusätzlicher iSFP-Bonus von 5 % möglich, dann insgesamt 20 % Förderung und Erhöhung der Höchstgrenze auf 60.000 € (also 20 % von 60.000 € = 12.000 €).
Zusätzlicher, zinsgünstiger KfW-Ergänzungskredit möglich, maximal 120.000 € pro Wohneinheit.
In Summe können Investitionskosten von Sanierungsmaßnahmen pro Kalenderjahr und Wohneinheit in Höhe von maximal 60.000 € gefördert werden.
BAFA-Förderung von Maßnahmen an der Anlagentechnik (nicht Austausch der Heizung, sondern Erweiterung durch zusätzliche Anlagentechnik)
15 % der förderfähigen Investitionskosten z. B. für Lüftungsanlagen oder digitale Systeme zur Verbrauchsoptimierung (Smart Home) für Wohngebäude, deren Bauantrag oder Bauanzeige mindestens 5 Jahre alt ist und wenn bestimmte technische Mindestanforderungen erfüllt werden.
Höchstgrenze: 30.000 € der förderfähigen Investitionskosten (also 15 % von 30.000 € = 4.500 €).
Zusätzlicher iSFP-Bonus von 5 % möglich, dann insgesamt 20 % Förderung und Erhöhung der Höchstgrenze auf 60.000 € (also 20 % von 60.000 € = 12.000 €).
Zusätzlicher, zinsgünstiger KfW-Ergänzungskredit möglich, maximal 120.000 € pro Wohneinheit.
In Summe können Investitionskosten von Sanierungsmaßnahmen pro Kalenderjahr und Wohneinheit in Höhe von maximal 60.000 € gefördert werden.
BAFA-Förderung von Maßnahmen zur Emissionsminderung an Biomasse-Heizungen (nicht für Einzelfeuerstätten)
50 % der förderfähigen Investitionskosten.
Kein zusätzlicher iSFP-Bonus möglich.
Zusätzlicher, zinsgünstiger KfW-Ergänzungskredit möglich, maximal 120.000 € pro Wohneinheit.
In Summe können Investitionskosten von Sanierungsmaßnahmen pro Kalenderjahr und Wohneinheit in Höhe von maximal 60.000 € gefördert werden.
KfW-Förderung für die Sanierung zum Effizienzhaus (Komplett-Sanierung)
Möglich sind Kredite zu günstigen Zinsen und teilweise Tilgungszuschuss für Wohngebäude, deren Bauantrag oder Bauanzeige mindestens 5 Jahre alt ist.
Die Höhe der Förderung hängt vom erreichten Effizienzhaus-Standard ab. Je besser der Standard, desto höher der Tilgungszuschuss.
Der maximale Kreditbetrag liegt bei 120.000 Euro pro Wohneinheit, mit zusätzlichen Boni bei bis zu 150.000 €.
- Sanierung zum Effizienzhaus 85
-> 5 % Förderung (max. 6.000 Euro pro Wohneinheit) - Sanierung zum Effizienzhaus 70
-> 10 % Förderung (max. 12.000 Euro pro Wohneinheit) - Sanierung zum Effizienzhaus 55
-> 15 % Förderung (max. 18.000 Euro pro Wohneinheit) - Sanierung zum Effizienzhaus 40
-> 20 % Förderung (max. 24.000 Euro pro Wohneinheit)
Zusätzliche Boni möglich:
- Erneuerbare-Energien-Klasse (EE-Bonus)
-> 5 % zusätzliche Förderung sowie Anhebung auf 150.000 € - Worst Performing Building (WPB-Bonus)
-> 10 % zusätzliche Förderung, wenn ein besonders ineffizientes Gebäude, das sogenannte "Worst Performing Building", auf den Effizienzhaus-Standard 40, 55 oder 70 gebracht wird.
Der WPB-Bonus kann mit dem EE-Bonus kombiniert werden. - Serielle Sanierung (SerSan-Bonus)
-> 15 % zusätzliche Förderung, wenn die Sanierung mit modular vorgefertigten Elementen für das Effizienzhaus-Niveau 40 oder 55 erfolgt.
Der WPB- und SerSan-Bonus können kombiniert werden und sind zusammen auf 20 % begrenzt.
Zusätzlich können sie mit dem EE-Bonus kombiniert werden.
BAFA-Förderung für die Erstellung von TPB/TPN (BAFA) bzw. BzA/BnD (KfW), die für die meisten Förderanträge notwendig sind
Förderung bei Einzelmaßnahmen:
- Bei Ein- und Zweifamilienhäusern werden Kosten bis 5.000 Euro pro Kalenderjahr gefördert, Eigentümer erhalten dann einen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent, maximal 2.500 Euro
- Für Mehrfamilienhäuser mit 3 oder mehr Wohnungen sind Kosten bis 2.000 Euro pro Wohnung, maximal 20.000 Euro pro Kalenderjahr förderfähig. Entsprechend sind maximal 10.000 Euro Zuschuss möglich (50 Prozent der Kosten).
Förderung bei Komplettsanierung zum Effizienzhaus (KfW):
- Bei der Baubegleitung bei Ein- und Zweifamilienhäusern werden Kosten bis 10.000 € pro Antrag und Kalenderjahr anerkannt – davon erhalten Eigentümer:innen 50 Prozent als Zuschuss-Förderung, also bis zu 5.000 €.
- Für Mehrfamilienhäuser mit 3 oder mehr Wohnungen gelten förderfähige Kosten bis 4.000 € pro Wohnung, maximal 40.000 € pro Antrag und Kalenderjahr. Eigentümer erhalten auch hier 50 Prozent Zuschuss, maximal sind 20.000 € möglich.
Weitere Unterstützung bei Fachplanung und Baubegleitung sind beispielsweise für Detailplanungen, Unterstützung bei Ausschreibung und Angebotsauswahl, Kontrolle der Bauausführung und Abnahme der Sanierung theoretisch möglich, werden derzeit von mir aber nicht angeboten.
Zusätzlicher KfW Ergänzungskredit möglich.
Steuervorteile/Steuerbonus für Sanierungen
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie alternativ zu den BEG-Förderungen eventuell einen Steuerbonus für Sanierungsmaßnahmen nutzen.
Damit können Sie bis zu 20 % der (Lohn-)Kosten von Ihrer Einkommensteuer absetzen, wenn Sie Ihr selbst bewohntes Haus sanieren und geeignete Handwerker beauftragen.
Allerdings profitieren Sie davon nur maximal, wenn Ihre Steuerlast hoch genug ist und wenn zahlreiche Voraussetzungen erfüllt sind.
Wichtig: Der Steuerbonus kann nicht mit einer BEG-Förderung kombiniert werden, daher müssen Sie sich vor der Sanierung für eine Option (BEG-Förderung oder Steuerbonus) entscheiden.
Bitte beachten Sie, dass ein Energieberater keinen Steuerberater ersetzt und keine verbindliche steuerliche Beratung oder Haftung für steuerliche Fragen übernommen wird.
Nehmen Sie hierzu bitte Kontakt zu Ihrem Steuerberater auf.
Hinweis:
Es ist möglich, einige der oben genannten Förderungen zu kombinieren.
Gerne berate ich Sie hierzu im Detail in einem persönlichen Gespräch.